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Sonderversorgungen

CROS/Bi-CROS Hörsysteme

gibt es in einer Vielzahl unterschiedlicher Varianten. Die meisten kommen nur in Einzelfällen zum Einsatz.

Moderne Hörsysteme verfügen über aktive Rückkopplungsmanager und in Verbindung mit einer guten Otoplastik treten kaum noch Rückkopplungsprobleme auf. Ist allerdings ein Ohr bedingt durch medizinische Gründe nicht versorgbar, kann die CROS-Versorgung eine Möglichkeit sein, von beiden Seiten ansprechbar zu sein. Im Vordergrund steht in jedem Falle die binaurale Anpassung für ein verbessertes Richtungshören und eine maximale Sprachverständlichkeit.

 

Knochenleitungsversorgung

Üblicherweise übertragen Hörsysteme den Schall mittels Luftleitung, d.h. ein Lautsprecher vor dem Trommelfell erzeugt Druckschwankungen in Form von Schallwellen und leitet diese an das Trommelfell und den Schallleitungsapparat an das Innenohr weiter.

Die Schallübertragung mittels Knochenleitung kommt zum Einsatz, wenn der Gehörgang und/oder das Mittelohr umgangen werden muß. Dies kann bei Gehörgangsanomalien oder chronischer Mittelohrentzündung notwendig sein, da der Gehörgang nicht verschlossen werden darf. Patienten mit Schädigungen des Mittelohres oder des Außenohres können bei weitgehend intaktem Innenohr daher über die Knochenleitung Schall wahrnehmen, während sie bei Luftleitung deutliche Defizite zeigen.

 

Knochenleitungsbrillen

besitzen in das Bügelende integrierte Vibrationshörer mit angekoppelter Verstärkerelektronik. Da zur Schallübertragung ein definierter Anpressdruck auf den Knochen hinter dem Ohr benötigt wird, ist die Ausführung des Brillenmittelteils besonders stabil und wenig flexibel. Die Schallschwingungen müssen die Haut und das den Knochen bedeckende Gewege durchdringen, was eine eingeschränkte Übertragung der hohen Frequenzen zur Folge hat. Der Tragekomfort ist durch die schwere Ausführung von Brille und Spezialbügel zudem eingeschränkt. Nach einigen Jahren des Gebrauchs bilden sich oft schmerzhafte Druckstellen hinter dem Ohr und der Gebrauch wird als lästig empfunden.

 

Cochlear Implants

Wenn mit hochverstärkenden Hörgeräten kein Sprachverstehen mehr erreicht wird, kommt die Versorgung mit einem Cochlear Implant (elektronische Innenohrprothese) in Frage. Voraussetzung ist die beidseitige hochgradige Schwerhörigkeit, wobei die Funktion des Hörnervs weitgehend erhalten sein muss. (sensorische Taubheit). Dies kann untersucht werden mit Hilfe des Promontoriumstests in Kombination mit der Elektrocochleographie. Bei etwa 98 Prozent der Ertaubten und Gehörlosen wäre eine Implantation möglich, da nicht der Hörnerv, sondern das Innenohr die Ursache für die Taubheit ist.

Mit Cochlear Implants können Ertaubte nach einer Trainingsphase wieder ohne Lippenablesen Sprache verstehen. In Deutschland gibt es inzwischen viele Zentren, die diese Operationen ausführen und ein leistungsfähiges System der Vor- und Nachsorge bieten. Es liegen auch gute Erfahrungen mit der Versorgung taub geborener und ertaubter Kinder vor. Je früher die Operation stattfindet, um so größer der Nutzen für das betroffene Kind. Die Versorgung mit einem Cochlear Implant ist bereits im ersten Lebensjahr möglich.

 

Prothetischer Hörnerversatz (Hirnstammprothese)

Bei beidseitiger Hörnerventaubheit kann dem Patienten mit Hilfe eines implantierbaren prothetischen Hörnervenersatzes (Auditory Brainstream Implant) eine akustische Ankopplung an die Umwelt ermöglicht werden. Zumeist kommen erwachsene Patienten in Frage, die aufgrund einer Neurofibromatose Typ 2 ertaubten. Entweder gleichzeitig mit oder später nach der Akustikusneurinomentfernung wird ein Elektrodenträger auf den Nucleus cochlearis gelegt. Die Funktionsweise des Implantates entspricht nahezu der eines Cochlear Implants. Die Implantation wird nur an wenigen Zentren in Deutschland vorgenommen.