
Ohrgeräusche und Hörprobleme
Die meisten Tinnitus-Betroffenen haben zugleich auch eine Hörminderung. Hier können oft zwei Probleme auf einmal gelöst werden. Die Empfehlung der HNO-Ärzte lautet daher: Noch bevor eine Tinnitus-Therapie beginnt, sollten zunächst Hörgeräte angepasst werden. In vielen Fällen treten die Ohrgeräusche in den Hintergrund, sobald das Hörproblem gelöst ist: Wenn die Außengeräusche wieder vollständig wahrgenommen werden, kann der Tinnitus nicht mehr so viel Raum einnehmen. Daher sollten bei Tinnitus möglichst früh Hörgeräte angepasst werden, auch wenn die Hörminderung nur gering ist. ·
Vielen gelingt es, mit Hörgeräten den Tinnitus zu überhören. Wenn das nicht ausreicht, kann man Hörgeräte mit Tinnitus-Geräten kombinieren. Denn in viele Hörgeräte kann ein Rausch-Modul eingebaut werden. Dem Ohr wird dann ein rauschähnlicher Ton dargeboten, welches mit Computertechnik auf das Ohrgeräusch einjustiert wird. Dieses bewirkt, die Aufmerksamkeit weg von dem inneren Ohrgeräusch und hin zu dem aussen lokalisierten Rauschgeräusch zu leiten. Das von aussen, also aus dem Gerät kommende Geräusch wird oft als ablenkend oder entspannend empfunden. Man kann das Ohrgeräusch gewissermaßen kontrollieren, ist ihm nicht mehr bedingungslos ausgesetzt. Dadurch kann eine psychische Entlastung eintreten, die langfristig hilft, den Teufelskreis des Tinnitus zu durchbrechen.
Die Krankenkassen zahlen für ein Rausch/Tinnitus-Gerät € 317,45, für beide € 571,41.
Bei Tinnitusinstrumenten mit Hör- und Rauschfunktion € 515,42, für beide € 927,76.
Tinnitus Geräte, die auf Hörgeräte aufgesteckt werden, werden mit € 158,34 bzw. für beide Ohren mit € 285,01 bezuschusst.
